EVG formuliert Positionen zur Bundestagswahl
In einem halben Jahr wird in Deutschland ein neuer Bundestag gewählt – die EVG hat bereits ihre Anforderungen an die demokratischen Parteien vorgelegt und vom Bundesvorstand beschlossen.
In einem halben Jahr wird in Deutschland ein neuer Bundestag gewählt – die EVG hat bereits ihre Anforderungen an die demokratischen Parteien vorgelegt und vom Bundesvorstand beschlossen.
„Die Akuthilfen im Bereich Pflege wurden verlängert. Das ist gut, weil pflegende Angehörige dadurch länger Unterstützung und damit mehr Planungssicherheit erhalten. Gerade sie stehen in Corona-Zeiten unter einer großen Belastung und vor besonderen Herausforderungen“, so Martin Burkert. „Leider wurden die Sonderregelungen auf ein starres Enddatum begrenzt und nicht auf das Ende der epidemischen Lage.“
Der neue Fonds für Wohnen und Mobilität (WoMo-Fonds) kommt ins Laufen. Seit November 2020 verhandelt die EVG mit dem Arbeitgeber. Der Tarifvertrag ist fast fertig und geht in den kommenden Tagen in die Gremien.
„Noch immer liegt die Hauptlast der Care-Arbeit bei Frauen. Noch immer wird diese Arbeit nicht ausreichend gewürdigt und honoriert. Dabei zeigt die aktuelle Lage in drastischer Form, wie wichtig und wie wertvoll sie ist“, sagt EVG-Vize Martin Burkert.
Die EVG hat die Änderungen beim Elterngeld und der Elternzeit begrüßt. Am Freitag wurden im Bundesrat umfassende Anpassungen beschlossen. EVG-Vize Martin Burkert sagte: „Das Elterngeld ist ein Erfolgsmodell und steht für eine moderne Familienpolitik. Die aktuellen Anpassungen können für mehr Flexibilität und weniger Bürokratie sorgen.“
Die Bundesregierung hat die bereits 2019 beschlossene EU-Vereinbarkeitsrichtlinie bislang nicht umgesetzt. Die Richtlinie sieht zehn Tage Vaterschaftsurlaub direkt nach der Geburt des Kindes vor.
Die bereits angekündigte Anpassung beim Kinderkrankengeld kommt. Der Bundesrat hat am Montag das Vorhaben in einer Sondersitzung bestätigt.
Im Rahmen der aktuellen Corona-Verordnungen will der Bund das Kinderkrankengeld 2021 für zehn zusätzliche Tage pro Elternteil (20 für Alleinerziehende/Ein-Eltern-Familien) gewähren. „Dieses Vorhaben ist als eine ergänzende Maßnahme in der aktuellen Situation zu begrüßen“, sagte der stellvertretende EVG-Vorsitzende Martin Burkert.
Im Bereich der Familienpolitik treten 2021 einige Neuerungen und Anpassungen in Kraft. Wir haben einen Blick darauf geworfen und die wichtigsten Informationen zusammengestellt.
Mit dem Jahreswechsel tut sich einiges im Bereich Rente. So gilt ab 1. Januar 2021 die neue Grundrente, von der viele Menschen mit geringen Renten profitieren werden. Auch für Betriebsrentner*innen gibt es gute Nachrichten: Der seit 2020 geltende Freibetrag für Krankenversicherungsbeiträge auf Versorgungsbezüge steigt. Zudem gelten in der Rentenversicherung und Grundsicherung neue Werte.