Corona-Sonderregelungen in der Pflege und für Eltern verlängert

„Die Akuthilfen im Bereich Pflege wurden verlängert. Das ist gut, weil pflegende Angehörige dadurch länger Unterstützung und damit mehr Planungssicherheit erhalten. Gerade sie stehen in Corona-Zeiten unter einer großen Belastung und vor besonderen Herausforderungen“, so Martin Burkert. „Leider wurden die Sonderregelungen auf ein starres Enddatum begrenzt und nicht auf das Ende der epidemischen Lage.“

Mit dem „Gesetz zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen“, das der Bundesrat heute verabschiedet hat, verlängern sich die Sonderregelungen für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige nur um weitere drei Monate bis zum 30. Juni 2021.

Konkret geht es um eine flexiblere Handhabung von Pflege- und Familienpflegezeit sowie die Freistellung pflegender Angehöriger bei einer akuten Pflegesituation und den Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld für bis zu 20 Arbeitstage.

Außerdem können Berechtigte weiter Pflegehilfsmittel wie Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel in Höhe von bis zu 60 Euro abrechnen. Dies gilt bis zum 31. Dezember 2021. „Das ist ein Kompromiss, den wir mittragen können. Aus unserer Sicht wäre es jedoch besser gewesen, man hätte die Pauschale in Höhe von 60 Euro dauerhaft festgeschrieben“, so Martin Burkert.

Ebenso verlängert wurden die Regelungen zur Entschädigung erwerbstätiger Eltern bei Kita- und Schulschließungen nach § 56 Absatz 1a Infektionsschutzgesetz. Sie gelten nun so lange wie in Deutschland die epidemische Lage festgestellt ist und enden nicht mehr zu einem fixen Termin.