Teilrente: Wichtiger Hinweis zum Arbeitsverhältnis
Aktuell erreichen uns vermehrt Anfragen zum Thema Teilrente. Dabei ist ein Punkt besonders wichtig und wird häufig unterschätzt: Nach den geltenden tariflichen Regelungen im DB Konzern (§ 21 BasisTV) endet das bestehende Arbeitsverhältnis einen Monat nach dem Eintritt in die (Teil-)Rente automatisch.