
Dank der EVG geht keine Überstunde verloren
Die Regelungen zur Arbeitszeit ändern sich zum Jahreswechsel 2025/2026. Dank der EVG profitierst du davon, denn Zuschläge für Mehrarbeit werden ab dem Jahr 2026 quartalsweise ausgezahlt. Bisher musstest du bis zum Jahresende warten. Außerdem gibt es ab 2026 eine Überzeitzulage von 25 % - mindestens 4,92 €.