Zusätzliche Tage beim Kinderkrankengeld als Ergänzung sinnvoll

Im Rahmen der aktuellen Corona-Verordnungen will der Bund das Kinderkrankengeld 2021 für zehn zusätzliche Tage pro Elternteil (20 für Alleinerziehende/Ein-Eltern-Familien) gewähren. „Dieses Vorhaben ist als eine ergänzende Maßnahme in der aktuellen Situation zu begrüßen“, sagte der stellvertretende EVG-Vorsitzende Martin Burkert.

Das Kinderkrankengeld soll auch gezahlt werden, wenn die Betreuung des Kindes notwendig ist, wenn die Schule oder der Kindergarten pandemiebedingt geschlossen ist oder die Präsenzpflicht im Unterricht ausgesetzt wird. „Grundsätzlich wäre zu begrüßen, wenn auch für die Zeit nach der Pandemie zusätzliche Tage geschaffen würden - das würde insbesondere Alleinerziehende entlasten“, so Burkert.

Ansonsten sollen nach aktuellem Stand die bisherigen Regelungen gelten: das Kindergeld wird also nur für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr oder bei Behinderung gezahlt, wenn die Pflege/Betreuung des Kindes keine andere Person übernehmen kann.

„Die diskutierte Anhebung der Altersgrenze auf 14 Jahre darf nicht unter den Tisch fallen, hier ist seit der Empfehlung des Petitionsausschusses 2019 nichts mehr passiert“, so der EVG-Vize.