
„Corona-Kinderkrankengeld“ beschlossen - Finanzierung problematisch
Die bereits angekündigte Anpassung beim Kinderkrankengeld kommt. Der Bundesrat hat am Montag das Vorhaben in einer Sondersitzung bestätigt.
Die bereits angekündigte Anpassung beim Kinderkrankengeld kommt. Der Bundesrat hat am Montag das Vorhaben in einer Sondersitzung bestätigt.
Im Rahmen der aktuellen Corona-Verordnungen will der Bund das Kinderkrankengeld 2021 für zehn zusätzliche Tage pro Elternteil (20 für Alleinerziehende/Ein-Eltern-Familien) gewähren. „Dieses Vorhaben ist als eine ergänzende Maßnahme in der aktuellen Situation zu begrüßen“, sagte der stellvertretende EVG-Vorsitzende Martin Burkert.
Aktuell sind europaweit nur rund 22 Prozent der Beschäftigten in der Verkehrsbranche Frauen. „In der EU hat man es bisher verschlafen, politisch dieser Tatsache entgegenzuwirken. Dabei wäre es schon aufgrund des Fachkräftemangels dringend notwendig, auch für Frauen das Arbeiten im Verkehrssektor attraktiver zu machen. Auch der Schienenverkehr leidet darunter sehr“, so EVG-Vize Martin Burkert.
Dieses Jahr steht der Weltkindertag am kommenden Sonntag unter dem Motto „Kinderrechte schaffen Zukunft“. Damit wollen unter anderem das Deutsche Kinderhilfswerk und UNICEF Deutschland darauf aufmerksam, dass die Verwirklichung der Kinderrechte einen entscheidenden Beitrag für nachhaltige Entwicklung darstellt.
„Nicht erst seit der Corona-Krise wissen wir, dass es eine große Herausforderung ist, Familie und Beruf unter einen Hut zu bringen“, sagt der stellvertretende EVG-Vorsitzende Martin Burkert. „Gerade am heutigen Internationalen Tag der Familie müssen wir aber feststellen, dass es auch in Deutschland noch viel für Familien zu tun gibt“, so Burkert weiter.
Die EVG fordert die Arbeitgeber in unserem Organisationsgebiet auf, in der anhaltenden Corona-Krise ihrer Verantwortung gerecht zu werden.
„Zahlreiche Eltern wissen nicht, wie sie an ihren Arbeitsplatz zurückkehren können, weil die Betreuung der Kinder nicht sichergestellt ist“, berichtet Martin Burkert, stellvertretender Vorsitzender der EVG.
Die EVG hat für die Kinderbetreuung in Corona-Krisen-Zeiten weitgehende Vereinbarungen mit der DB getroffen. Bis zum 3. Mai können Beschäftigte fünf Arbeitstage bezahlte Freistellung in Anspruch nehmen. Dies ist unabhängig davon, wo die Arbeit gemacht wird.
„Die EVG begrüßt die befristeten Anpassungen beim Elterngeld grundsätzlich als richtige Entscheidung“, kommentierte der stellvertretende EVG-Vorsitzende Martin Burkert die Diskussion über rückwirkende Änderungen bei dieser Transferzahlung. Die Debatte wurde am Mittwoch im Bundestag in 1. Lesung geführt. Ein Beschluss in Bundestag und -rat steht noch aus.
Zum 1. Juli wurde der Kinderzuschlag (KiZ) im Rahmen des sogenannten „Starke-Familien-Gesetzes“ verbessert. Diese Leistung wird zusätzlich zum Kindergeld bezahlt, wenn das Einkommen für den eigenen Unterhalt reicht, jedoch finanzielle Unterstützung für die Versorgung der gesamten Familie benötigt wird.