Amtsangemessene Alimentation: Keine besondere Geltendmachung erforderlich
Wie euch bekannt ist, hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 4. Mai 2020 (Az. 2 BvL 4/18) festgestellt, dass die Besoldung auch für Bundesbeamt:innen an neu justierten Maßstäben auszurichten ist und entsprechend angepasst werden muss.