
Tarifrunde 2023: „erhebliche Belastung der bisher geübten Sozialpartnerschaft“
EVG-Verhandlungsführer Kristian Loroch hat das Unvermögen der Arbeitgeber, in der Tarifrunde 2023 verhandlungsfähige Angebote vorzulegen, als „erhebliche Belastung der bisher geübten Sozialpartnerschaft“ bezeichnet.