Welt-Stillwoche: Auch junge Mütter haben besondere Rechte am Arbeitsplatz

Wir nehmen die Welt-Stillwoche zum Anlass, auf die gesetzlichen Regelungen für Stillende aufmerksam zu machen. Auch aus unserer Mitgliedschaft erreichen uns regelmäßig Anfragen zum Thema.

Direkt nach der Geburt werden Kinder zu 90 % gestillt und bis zum sechsten Monat noch die Hälfte. Für Mütter, die während dieser Zeit stillen möchten, wurden entsprechende Vorkehrungen getroffen. Denn der besondere Schutz durch das Mutterschutzgesetz gilt nicht nur für Schwangere, sondern auch für Mütter, die ihr Kind stillen. Berufstätige Mütter benötigen hierfür wirksame Unterstützung am Arbeitsplatz, um Stillen und die Arbeit miteinander vereinbaren zu können. Die Regelungen nach dem Mutterschutz und der Anhang der Arbeitsstättenverordnung, der sogenannte Stillschutz, gelten für alle Berufstätigen, Auszubildenden und Studentinnen.

„Auch wenn es nur einen kleinen Teil unserer Mitglieder betrifft, wollen wir so gut wie möglich Informationen bereitstellen, damit Stillende ohne Angst die Entscheidung für sich und das Kind treffen können“, betont Nadja Houy, Vorsitzende der Bundesfrauenleitung, bei diesem speziellen Thema.

Alle wichtigen Regelungen durch das Mutterschutzgesetz und den Anhang der Arbeitsstättenverordnung erhaltet ihr über diese Links.