
Tarifeinigung im öffentlichen Dienst: Bundesinnenminister muss umsetzen!
Obwohl die Einigung im öffentlichen Dienst steht, warten Bundesbeamt:innen weiterhin auf die Übertragung des Abschlusses.
Obwohl die Einigung im öffentlichen Dienst steht, warten Bundesbeamt:innen weiterhin auf die Übertragung des Abschlusses.
Unsere Mitglieder und GPV-Versicherten waren es bisher gewohnt, mit nur einem Antrag sämtliche Leistungen der Beamten-Pflegeversicherung und Beihilfe zu erhalten. Dies gibt es seit dem GPV-Dienstleisterwechsel von der KVB zur HMM leider nicht mehr.
Wir unterstützen unsere Mitglieder mit einem eigens entwickelten „Bypass“-Verfahren in Fällen finanzieller Notlagen. Hintergrund sind anhaltende Schwierigkeiten bei der Erstattung von Pflegeversicherungszahlungen durch die HMM GmbH im Rahmen der GPV (Gemeinsame Pflegeversicherung).
Nach dem Scheitern der Tarifverhandlungen im Öffentlichen Dienst hatten sich beide Seiten auf eine Schlichtung geeinigt. Die Schlichtungskommission hat nun eine Einigungsempfehlung vorgelegt.
Der Einsatz der EVG für unsere Mitglieder bei der Beamt:innen-Pflegeversicherung geht weiter. In einem Gespräch mit dem GPV-Geschäftsführer Holger Eich haben wir erneut auf die Missstände bei der Versicherung hingewiesen.
In der DB-Tarifrunde 2025 haben wir auch den EVG-Mitgliederbonus von 468 € - nur für EVG-Mitglieder - durchgesetzt. Dieser wird in Form einer Erholungsbeihilfe ausgezahlt.
Auch die dritte Verhandlungsrunde für einen neuen Tarifvertrag im Öffentlichen Dienst (ÖD) für Bund und Kommunen führte zu keinem Abschluss. Am Abend erklärten die Bundesinnenministerin Nancy Faeser und die Präsidentin der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), Karin Welge, die Verhandlungen für gescheitert.
Alle der DB zugewiesenen aktiven Beamtinnen und Beamten erhalten ab 01.01.2024 rückwirkend einen Rabattfreibetrag in Höhe von jährlich 1.080 € auf Fahrvergünstigungen.
Urlaub aus dem Vorjahr muss rechtzeitig genommen werden, sonst verfällt er. Der besondere Hauptpersonalrat informiert über wichtige Fristen.
Die Situation nach dem Dienstleisterwechsel bei der Pflegepflichtversicherung unserer beamteten Mitglieder ist weiterhin nicht zufriedenstellend. Insbesondere das Ausbleiben oder Verzögern von Erstattungen durch die HMM bereitet große Sorge.