
Das EVG-Tagebuch ist online – schreibt uns Eure Geschichte!
Wir möchten von Dir wissen, wie Du mit der aktuellen Situation und der Kontaktsperre zurechtkommst. Was bewegt Dich?
Wir möchten von Dir wissen, wie Du mit der aktuellen Situation und der Kontaktsperre zurechtkommst. Was bewegt Dich?
Aufgrund der Corona-Pandemie finden bis Ende Juni 2020 leider keine Präsenzveranstaltungen der EVA Akademie statt. Zu diesem Schritt haben sich EVA und EVG entschlossen, um so einen Beitrag zur Eindämmung des Corona-Virus zu leisten und niemanden unnötig einer möglichen Ansteckung auszusetzen.
Stena Line droht mit dem Abbau von 120 Arbeitsplätzen. Begründung: Einnahmeausfälle wegen der Corona-Krise. Die EVG fordert das Unternehmen auf, diese Maßnahme zu überdenken und nach Alternativen zu suchen.
Das Projekt „Soziale und kulturelle Integration“, kurz „SUKI“, unterstützt Geflüchtete bei ihrer Integration in Deutschland - auch über den Arbeitsplatz hinaus. Initiiert wurde das Projekt vor rund einem Jahr von der EVG, der DB sowie der Stiftungsfamilie BSW & EWH und dem Fonds soziale Sicherung. Jetzt wurde die SUKI Osteraktion gestartet!
Im Gesamtpersonalrat beim Eisenbahn-Bundesamt (GPR-EBA) hat die EVG die Mehrheit erzielt. Und im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) ist unser EVG-Kollege Thomas Traut in den Hauptpersonalrat wiedergewählt worden.
Am Donnerstagabend ist auf der Rheintalstrecke im südbadischen Auggen ein Güterzug mit einem Betonteil kollidiert und teilweise entgleist. Der Lokführer kam dabei ums Leben - drei Personen wurden verletzt.
Die EVG gratuliert dem Gesamtbetriebsrat DB Fernverkehr zu diesem mit dem Arbeitgeber erzielten Erfolg: ALLE Kolleginnen und Kollegen in der Bordgastronomie bekommen in der Corona-Krise eine pauschale Umsatzbeteiligung ausbezahlt, unabhängig von der Zahl der gefahrenen Schichten. Das gilt rückwirkend ab März und bis auf weiteres.
Eigentlich ist die Vereinbarung, die wir getroffen haben, in jedem der acht Punkte leicht verständlich und schnell umsetzbar. Trotzdem gibt es immer wieder Versuche, einzelne Regelungen anders zu interpretieren, als sie gemeint waren.
Seit dem 1. Januar sind die neuen Regelungen zur Arbeitszeitberechnung und zu Wegezeiten in Kraft. Für jede volle Stunde betrieblich notwendiger Wegezeit, die bei Firmenreisen außerhalb der angerechneten Arbeitszeit liegt, werden 10 Euro Wegezeitentschädigung gezahlt. Angerechnet werden bis zu 8 volle Stunden reine Wegezeit pro Reisetag.
Einen steuerfreien Bonus sollte es auch für die Beschäftigten bei Bus und Bahn geben. Die EVG fordert, dass dieser in Form eines Mobilitätszuschusses erfolgt.