Hessenbus: Einkommensrunde 2015 - Abschluss erreicht
Die EVG hat für ihre Mitglieder bei der Hessenbus GmbH einen guten Tarifabschluss durchgesetzt. Die zuständige Tarifkommission hat dem Abschluss zugestimmt.
Die EVG hat für ihre Mitglieder bei der Hessenbus GmbH einen guten Tarifabschluss durchgesetzt. Die zuständige Tarifkommission hat dem Abschluss zugestimmt.
Die EVG und die Vorsitzenden der Gesamtbetriebsräte von DB International, DB ProjektBau, DB Netz, DB Station&Service und DB Energie äußern ernste Bedenken bezüglich der aktuellen Entwicklung des Integrationsprojektes Infrastruktur (IPI). Das Ziel, den Herausforderungen im Zusammenhang mit der LuFV II zu begegnen, kann nur erreicht werden, wenn alle Entscheidungen, insbesondere auch solche über die künftigen Rechtsstrukturen auf Grundlage der nötigen Voraussetzungen gefällt werden. Diese sind zum einen die sachgerechte Gestaltung zukunftsfähiger Prozesse für die Abwicklung der laufenden und künftigen Infrastrukturprojekte. Zum anderen die Bewahrung der kostbarsten Ressource der Infrastruktur, also der Motivation unserer hoch engagierten und qualifizierten Kolleginnen und Kollegen.
Unsere Bereitschaft und Ankündigung, für unsere Forderungen nach einer Abschlagszahlung zu streiken, hat Wirkung gezeigt. Kurz vor Ablauf des von uns gesetzten Ultimatums hat die DB AG erklärt, auf unsere Forderungen einzugehen.
Die für die Gesundheits- und Pflegepolitik zuständige stellvertretende EVG Vorsitzende Regina Rusch-Ziemba hat die Forderung nach Abschaffung des Pflege-TÜV scharf zurückgewiesen. „Nur weil mir Ergebnisse nicht gefallen kann ich nicht gleich zur Abrissbirne greifen. Pflegebedürftige und pflegende Angehörige haben einen Anspruch auf ein verständliches, nachvollziehbares und unabhängiges Bewertungssystem, das die Qualität von Pflegeeinrichtungen korrekt widerspiegelt“, so die EVG Vize Chefin. Der gesundheitspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Jens Spahn, hatte zuvor eine Abschaffung des Pflege-TÜV gefordert.
Die für die TRANSA Spedition GmbH zuständige Tarifkommission hat die Forderungen für die anstehenden Verhandlungen zur Einkommensrunde 2015 für die EVG Mitglieder beschlossen.
Das Streikrecht erscheint uns in Deutschland selbstverständlich. In vielen Ländern weltweit wird aber dieses elementare Recht der Arbeitnehmer/innen beschnitten und angegriffen. Die Internationale Transportarbeiter-Föderation (ITF) hat zusammen mit dem Internationalen Gewerkschaftsbund IGB für den 18. Februar international zu Aktionen zur Verteidigung des Streikrechts aufgerufen. Das geht uns alle an: Denn in Deutschland gibt es immer wieder subtile Angriffe auf das Streikrecht – so unter dem Deckmantel „Schutz der Daseinsvorsorge“.
Die für die Gesundheits- und Pflegepolitik zuständige stellvertretende EVG Vorsitzende Regina Rusch-Ziemba hat die Forderung nach Abschaffung des Pflege-TÜV scharf zurückgewiesen. „Nur weil mir Ergebnisse nicht gefallen kann ich nicht gleich zur Abrissbirne greifen. Pflegebedürftige und pflegende Angehörige haben einen Anspruch auf ein verständliches, nachvollziehbares und unabhängiges Bewertungssystem, das die Qualität von Pflegeeinrichtungen korrekt widerspiegelt“, so die EVG Vize Chefin. Der gesundheitspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Jens Spahn, hatte zuvor eine Abschaffung des Pflege-TÜV gefordert.
Die Tarifkräfte im Geltungsbereich der Tarifverträge über die wir derzeit in der Einkommensrunde DB AG verhandeln, erhalten im Februar eine Abschlagszahlung als Vorschuss, der mit dem endgültigen Tarifabschluss verrechnet wird.
Im Anschluss an die Betriebsversammlung am Dienstag hat eine Mitgliederversammlung der Betriebsgruppe stattgefunden. Der Arbeitgeber staunte nicht schlecht, als er beim Verlassen des Raumes sah, dass fast alle Teilnehmer der Betriebsversammlung auch noch zur EVG-Mitgliederversammlung blieben.
Die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) hat die Bundesregierung aufgefordert, keinerlei Ausnahmen beim Mindestlohn im Transportgewerbe zu zulassen. "Die Zahlung von Mindestlohn ist keinesfalls beliebig sondern muss auch weiterhin für alle Fahrten in Deutschland gelten", machte der EVG-Vorsitzende in einer gemeinsam mit Europäischen Transportarbeiterförderation (ETF) verfassten Erklärung, deutlich. "Mindestlohn ist unzweifelhaft auch bei Transitfahrten zu zahlen, sowohl auf der Straße, wie auch auf der Schiene", stellte Kirchner fest.