Ruhegehalt: auch Zeiten vor dem 17. Geburtstag müssen angerechnet werden
Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 20. April 2023 (Aktenzeichen 2 C 11.22) entschieden, dass § 6 Absatz 1 Satz 2 Nr.1 BeamtVG in der bis zum 10.1.2017 geltenden Fassung hinfällig ist.