
Keine 3G-Regelung im Zug-Fernverkehr: EVG verhindert Mehrbelastung
Der energische Protest der EVG hatte Erfolg. Die umstrittene 3 G-Regel wird bei den Eisenbahnen nicht angewendet.
Der energische Protest der EVG hatte Erfolg. Die umstrittene 3 G-Regel wird bei den Eisenbahnen nicht angewendet.
Die finanzielle Schieflage, in die Abellio geraten ist, darf keine negativen Auswirkungen auf die Arbeitsplätze der Beschäftigten haben. Deshalb fordert die EVG sowohl die Geschäftsleitung als auch die Politik auf, alles was notwendig ist zu tun, um den Zugbetrieb weiter aufrechtzuerhalten.
Kurz vor der Bundestagswahl sind wir gespannt, wie es im Herbst weitergeht: verkehrspolitisch, z. B. was eine Trennung von Netz und Betrieb oder die Verkehrswende angeht, sozialpolitisch, z. B. was die Rentenhöhe betrifft, im Bereich Mitbestimmung, bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie, beim Arbeits- und Gesundheitsschutz oder beim Thema Wohnen.
Seit langem fordert die EVG, dass das System der leistungsabhängigen Bezahlung im DB-Konzern überarbeitet wird. Jetzt gibt es endlich erste Bewegung in dieser Frage. Die Mitglieder des Konzernvorstandes haben erklärt, dass sie auf alle variablen Vergütungsbestandteile für 2021 verzichten werden. „Das ist zumindest ein Schritt in die richtige Richtung“, kommentierte der EVG-Vorsitzende Klaus-Dieter Hommel. „Es müssen aber weitere folgen.“
Die EVG warnt davor, die in Deutschland herrschende Tarifautonomie und das damit verbundene Streikrecht anzutasten. Anlass ist der aktuelle Arbeitskampf zwischen einer anderen Organisation mit der DB AG. Verkehrsminister Scheuer hatte diesen Arbeitskampf am Wochenende via Twitter kritisiert.
Seit Jahren steigen die Preise für das Wohnen und den Weg von und zur Arbeit. Die EVG hilft: Im Rahmen der Tarifrunde „Bündnis für unsere Bahn“ haben wir erreicht, dass die Kosten aus diesen beiden wichtigen Lebensbereichen durch einen neuen Fonds Wohnen und Mobilität, kurz: Wo-Mo-Fonds, bezuschusst werden.
Die EVG hat gegenüber der DB AG angekündigt, die vereinbarte Revisionsklausel zu nutzen, wenn einer anderen Gewerkschaft ein höheres Angebot gemacht werde: „Wann dieser Tarifkonflikt vorbei ist, das bestimmen wir,“ betonte der EVG-Vorsitzende Klaus-Dieter Hommel.
Im Rahmen unseres Foto-Wettbewerbs haben unsere Mitglieder am Ende aus einer Jury-Auswahl von 10 Bildern die drei Gewinner gewählt. Und es war auch in diesem Jahr wieder eine Herausforderung, sich für eines dieser schönen Motive zu entscheiden.
Der Newsletter der „Gelben Hand“ kommt in einem neuen Gewand. Der Verein „Mach meinen Kumpel nicht an!“ wurde 1986 von jungen Gewerkschaftern gegründet. Sein Logo ist die abwehrende „Gelbe Hand“, die als Zeichen gegen fremdenfeindliche Stimmungen in den Betrieben gilt.
Entgegen anderer Behauptungen gilt der Zusatzversorgungs-Tarifvertrag (ZVersTV) für EVG-Mitglieder weiter. Er ist die Grundlage für eine der Säulen der betrieblichen Altersversorgung (bAV) im DB-Konzern.