Was ändert sich 2024 im Bereich Gesundheit und Pflege?
Was ist im Jahr 2024 neu im Bereich Gesundheit und Pflege? Wir haben die wichtigsten Änderungen für euch zusammengestellt.
Was ist im Jahr 2024 neu im Bereich Gesundheit und Pflege? Wir haben die wichtigsten Änderungen für euch zusammengestellt.
Patientinnen und Patienten können sich unter bestimmten Voraussetzungen wieder telefonisch von ihrer Arztpraxis krankschreiben lassen. Diese Regelung gilt ab sofort und dauerhaft, teilte der zuständige Gemeinsame Bundesausschuss am Donnerstag mit.
An diesem Sonntag ist der „Internationale Tag der Menschen mit Behinderung“. Dieser Tag wurde von den Vereinten Nationen ins Leben gerufen und soll Organisationen dazu anhalten, sich den Belangen und Problemen behinderter Menschen zu widmen und diese bekannt zu machen. Die EVG nimmt diesen Tag zum Anlass, um auf die Situation der Menschen mit Behinderung bei Bussen und Bahnen hinzuweisen.
Seit mehr als 30 Jahren findet jedes Jahr am 1. Dezember der Welt-Aids-Tag statt. Damit soll die Solidarität mit Millionen von Menschen zum Ausdruck gebracht werden, die von HIV/AIDS betroffen sind.
Am 19. November ist „World Toilet Day“ („Welttoilettentag“). Seit mehr als 20 Jahren macht dieser internationale Aktionstag auf das Recht auf menschenwürdige und nicht gesundheitsschädigende sanitäre Bedingungen aufmerksam.
Tag für Tag werden Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität Opfer von Diskriminierung und Gewalt. Leider steigt die Anzahl dieser Anfeindungen und Übergriffe auch am Arbeitsplatz immer stärker an.
Husten, Schnupfen, Heiserkeit: Wer sich in letzter Zeit nicht wohlfühlte, musste sich nicht im Wartezimmer quälen, sondern konnte sich telefonisch krankschreiben lassen. Ab 1. April ist das nicht mehr möglich.
Ab dem 1. Januar 2023 gibt es im Bereich Pflege und Gesundheit einige Änderungen und Neuerungen. Darüber wollen wir euch informieren.
Der Start der eAU rückt näher: Ab Januar 2023 müssen Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeitsdaten ihrer Beschäftigten elektronisch bei den Krankenkassen abrufen. Die gedruckte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verschwindet, das Verfahren wird digitalisiert und der „gelbe Schein“ von der eAU abgelöst.
Kostenlose Corona-Bürgertests bleiben noch bis zum 28. Februar 2023 möglich, jedoch in kleinerem Umfang als bisher. Die neuen Testregelungen gelten ab Samstag.