Telefonische Krankschreibung ab sofort wieder möglich

Patientinnen und Patienten können sich unter bestimmten Voraussetzungen wieder telefonisch von ihrer Arztpraxis krankschreiben lassen. Diese Regelung gilt ab sofort und dauerhaft, teilte der zuständige Gemeinsame Bundesausschuss am Donnerstag mit.

Diese Voraussetzungen müssen für die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung per Telefon erfüllt sein.

  • Es ist keine Videosprechstunde möglich.
  • Der Patient/die Patientin ist der Arztpraxis bereits bekannt. 
  • Es liegen nur leichte Krankheitssymptome vor, keine schwere Symptomatik, die durch eine persönliche Untersuchung abgeklärt werden muss.
  • Die Krankschreibung gilt für fünf Tage. Für weitere Tage muss der Patient/die Patientin in die Praxis kommen.
  • Wurde die Erstbescheinigung in der Praxis ausgestellt, kann die weitere Krankschreibung per Telefon bescheinigt werden.