Workers’ Memorial Day: „Arbeitsschutz ist kein Geschenk der Arbeitgeber, sondern das Recht aller Beschäftigten“

Der 28. April ist seit 1994 der Gedenktag, an dem weltweit einen Moment innegehalten und den Kolleg:innen gedacht wird, die aufgrund der Arbeit krank geworden sind, die sich verletzt haben oder im Dienst tödlich verunglückt sind, dem sogenannten Workers‘ Memorial Day.

„Das diesjährige Motto des Aktionstages ist ‚climate risk for workers | Klimaveränderung als Risiko für Beschäftigte‘. Extreme Wetterverhältnisse und Hitze nehmen zu. Das macht die Arbeit immer schwerer, vor allem am Gleis oder in der Werkstatt - aber auch wenn du deinen Job im Zug, im Bus oder im Büro machst. Konzentration und Leistungsfähigkeit lassen nach, Unfallgefahr und Erkrankungsrisiko steigen“, so EVG-Vize Cosima Ingenschay. 

Der Arbeitgeber hat eine Fürsorgepflicht und muss Maßnahmen treffen, die die Beschäftigten vor Hitze und UV-Strahlung schützen. Die EVG fordert eine konsequentere Umsetzung dieser Arbeitsschutzbestimmungen. Oft werden sie vernachlässigt, da wirtschaftliche Gründe oder Zeitdruck dagegensprechen. Die klaren und einheitlich definierten Arbeitsschutzkriterien dürfen jedoch nicht auf Kosten der Beschäftigten umgangen, sie müssen eingehalten werden. 

„Die verantwortlichen Behörden müssen personell und technisch aufgerüstet werden und häufiger kontrollieren, damit die gesetzlich vorgeschriebene Mindestbesichtigungsquote erreicht wird“, so Ingenschay. „Auffällig ist: Betriebe mit Betriebsrat stehen beim Arbeitsschutz besser da als die anderen. Mit unseren Betriebs- und Personalrät:innen wollen wir die Arbeitssicherheit optimieren. Ziel ist es, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten bestmöglich zu vermeiden. In der Schieneninfrastruktur zum Beispiel gibt es einen enormen Anstieg von Baustellen. Dort muss die Sicherheit der Kolleg:innen im Mittelpunkt stehen,“ so die stellvertretende Vorsitzende weiter.

„Arbeitsschutz ist kein Geschenk der Arbeitgeber, sondern das Recht aller Beschäftigten. Respekt für die Arbeit, das gilt nicht nur bei der Zahlung von guten Löhnen, das gilt auch für die Arbeitsbedingungen.“

Um beim Thema „Hitze“ besser informiert zu sein, findet ihr im Anhang eine Information mit wichtigen Hinweisen zur Gesetzgebung und vielen Antworten auf Fragen rund um das Thema Hitze.