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DB AG: EVG gewinnt erste Klage zum Langzeitkontentarifvertrag

DB AG: EVG gewinnt erste Klage zum Langzeitkontentarifvertrag

Im Urteil des Bundesverfassungsgerichtes aus 2017 (Urteil vom 11. Juli 2017 – 1 BvR 1571/15) gibt es die Aussage, dass bestimmte Tarifverträge, trotz Tarifeinheit, nicht verdrängt werden. Die Verdrängung darf sich nicht auf „längerfristig angelegte tarifliche Ansprüche erstrecken, auf die sich Beschäftigte in ihrer Lebensplanung typischerweise einstellen und auf deren Bestand sie vertrauen können.“