Tarifvertraglicher Bildungsurlaub: Anspruch nicht verfallen lassen - sondern mitnehmen in 2023!

Beschäftigte der Deutschen Bahn haben per Tarifvertrag Anspruch auf 5 Tage Bildungsurlaub pro Jahr. An diesen Tagen können sie an Maßnahmen der allgemeinen und politischen Bildung teilnehmen.

Du konntest diesen Anspruch in diesem Jahr nicht einlösen? Kein Problem. Denn im Demografie-Tarifvertrag haben wir geregelt, dass du diese Tage ins nächste Jahr übertragen kannst.

  • Bis zum 31. Dezember musst du diese Übertragung gegenüber deinem Arbeitgeber schriftlich erklären.
  • Die nicht in Anspruch genommenen Tage musst du bis Ende 2023 einlösen.
  • Eine Erklärung ist nicht notwendig, wenn du in diesem Jahr Bildungsurlaub beantragt hast, der aber nicht genehmigt worden ist. In diesen Fällen wird dein Anspruch automatisch auf das Folgejahr übertragen.

Bildungsurlaub ist Bürger:innenrecht! Und somit auch ein Recht jedes/jeder Beschäftigten. Du kannst an allen Bildungsmaßnahmen teilnehmen, die in deinem Bundesland anerkannt sind. Bei Fragen wende dich an deine EVG-Geschäftsstelle.