
Ausblick 2018 - Mitbestimmung: Mitbestimmungskonferenz und Betriebsratswahlen
Die Betriebsratswahlen werden im kommenden Jahr im Mittelpunkt unserer mitbestimmungspolitischen Aktivitäten stehen.
Die Betriebsratswahlen werden im kommenden Jahr im Mittelpunkt unserer mitbestimmungspolitischen Aktivitäten stehen.
Im Bereich der Tarifpolitik der EVG steht im Jahr 2018 einiges an. Zum einen wollen wir den BranchenTV SPNV+ zum Abschluss bringen. Aktuell liegt ein Angebot der Arbeitgeberseite vor, das von den zuständigen Gremien geprüft wird.
In der Verhandlung am Freitag gelang der EVG der Durchbruch!
Erst nach erneuter Aufforderung der EVG - nach zwei Verhandlungsterminen am 26.6. und am 18.10.2017, endlich ein schriftliches Angebot und eine klare Positionierung zu unseren Kernforderungen zu übersenden - reagierte die Arbeitgeberseite. Aber wie? Mit unklaren Angeboten und als „Wahrsager“ einem Mitarbeiter-Info!
Die Betriebsratswahlen bei der Rhenus Rail St. Ingbert GmbH waren für die EVG ein voller Erfolg. „Aus dem Stand“ konnten wir drei der fünf Mandate gewinnen!
Europa wird arbeitnehmerfreundlicher! Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Mittwoch entschieden, dass die vom Fahrdienst-Vermittler Uber erbrachte Dienstleistung eine Verkehrsdienstleistung ist. Die EVG begrüßt dieses Urteil.
Das Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) hat in einem Fall eines Landesbeamten der Besoldungsgruppe A 13 entschieden, dass der für die Jahre 2009 bis 2012 gewährte Familienzuschlag für sein drittes Kind zu niedrig bemessen war.
Die EVG setzt sich seit langem für den Kampf gegen grenzüberschreitendes Lohn- und Sozialdumping ein. Gemeinsam mit unseren Partnern in Europa unterstützen wir eine öffentliche Befragung der Europäischen Kommission.
Weitere Maßnahmen für mehr Sicherheit in Zügen, Bussen und Verkehrsstationen: Der Vorstand von DB Regio greift Forderungen der EVG-Fraktion im GBR Regio Schiene/Bus auf. Diese hatten wir ihm in einem Initiativantrag übermittelt.
Verdunkelte Fenster, keine Belüftung, schlechte sanitäre Verhältnisse, kaum Essen und Wasser, Kontakt zu Rechtsbeistand oder Familie nur selten erlaubt.