Bundesbesoldungs- und versorgungsanpassungsgesetz 2018 – 2020 (Entwurf): Dienst- und Versorgungsbezüge sollen erhöht werden

Die Dienst- und Versorgungsbezüge sollen nach dem vorliegenden Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des Tarifabschlusses für die Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes des Bundes zum 1. März 2018 (rückwirkend), zum 1. April 2019 sowie zum 1. März 2020 linear angehoben werden.

Dementsprechend werden sich die Dienst- und Versorgungsbezüge wie folgt erhöhen:

  • zum 1. März 2018 um 2,99 Prozent,
  • zum 1. April 2019 um 3,09 Prozent und
  • zum 1. März 2020 um 1,06 Prozent.

Die Erhöhung zum 1.3.2018 berücksichtigt einen Abzug zugunsten der Versorgungsrücklage in Höhe von 0,2 Prozentpunkten. Empfänger/innen von Dienstbezügen bis Besoldungsgruppe A 6 erhalten zum 1. März 2018 eine einmalige Zahlung in Höhe von 250 Euro.

Die Anwärterbezüge erhöhen sich entsprechend dem Ergebnis der Tarifverhandlungen:

  • zum 1. März 2018 um 50 Euro und
  • zum 1. März 2019 um weitere 50 Euro.

Der Gesetzentwurf sieht im Wesentlichen vor, die Besoldungs- und Versorgungsbezüge unter Berücksichtigung des Tarifabschlusses für die Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes des Bundes vom 18. April 2018 anzupassen. Dazu soll das Ergebnis der Tarifverhandlungen mit seinen drei Schritten in den Jahren 2018, 2019 und 2020 zeitgleich und systemgerecht übertragen werden.

Die Reduzierung der Erhöhung um 0,2 Prozentpunkte für die Versorgungsrücklage erfolgt nur bei dem Anpassungsschritt zum 1.3.2018.

Die Beratung des Gesetzes mit den Gewerkschaften wird vsl. am 20. Juni stattfinden; wann das Gesetz in Kraft gesetzt wird ist noch nicht bekannt.

Die EVG setzt sich für Abschlagszahlungen ein, ebenso für eine Angleichung der Wochenarbeitszeit an das tarifliche Niveau (TVöD), also entsprechend abzusenken.