Arbeitszeitausfall - Urlaubstage und Langzeitkonten - Nur DU entscheidest!
Was passiert, wenn Arbeitgeber Arbeit absagen oder Arbeit ausfällt, der Kindergarten oder die Schule geschlossen ist oder die Behörde den Betrieb stilllegt?
Was passiert, wenn Arbeitgeber Arbeit absagen oder Arbeit ausfällt, der Kindergarten oder die Schule geschlossen ist oder die Behörde den Betrieb stilllegt?
Nach langem politischem Ringen wurde im Februar die Einführung der Grundrente zum 1. Januar 2021 vom Bundeskabinett beschlossen. Zum Start des parlamentarischen Verfahrens fordern die Arbeitgeberverbände nun weitreichende Beschränkungen.
Die Pandemie schränkt das öffentliche Leben immer mehr ein. Auch das Handeln der EVG ist davon betroffen. Um die Ausbreitung des Virus einzudämmen, haben wir uns entschlossen, alle Geschäftsstellen und auch die beiden Zentralen bis zum 03. Mai zu schließen.
Wenn Schulen und Kitas wegen Corona-Verdachts schließen, bedeutet das für die Eltern eine besondere Herausforderung. Die EVG fordert deshalb Arbeitgeber und Politik auf, unbürokratische und unkonventionelle Lösungen für berufstätige Eltern zu schaffen.
Der heutige Equal Pay Day markiert symbolisch die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern. Frauen bekommen im Schnitt 21 Prozent weniger Gehalt als Männer – und dass bei gleicher Qualifikation, Position und Arbeitszeit.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die EVG und die EVA-Akademie haben in den letzten Tagen die Entwicklungen zum Corona-Virus sehr aufmerksam verfolgt. Wie den Medienberichten zu entnehmen ist, breiten sich die Corona-Infektionen immer weiter aus.
Das Corona-Virus verändert das öffentliche Leben in Deutschland. Auch unseren Arbeitsalltag. Besonders gefordert sind Kolleginnen und Kollegen, die in Kontakt mit Kundinnen und Kunden stehen.
Der Ausschreibungswettbewerb in der Busbranche geht nach wie vor massiv zu Lasten der Beschäftigten. Die EVG will die Verkehrsministerinnen und -minister der Bundesländer für dieses Thema sensibilisieren.
Das BAG hat mit Urteil vom 19.12.2018 (10 AZR 231/18) entschieden, dass Überzeitzuschläge für Teilzeitbeschäftigte nicht erst dann anfallen, wenn die Arbeitszeit eines Vollzeitarbeitnehmers überschritten wird.
Weltfrauentag, Frauenkampftag, Frauenwelttag oder Frauentag. Egal, wie er bezeichnet wird: Es an diesem Tag geht es darum, die Frauen zu würdigen. Auch die EVG und ihre Mitglieder tun das.