Bordservice DB Fernverkehr: GBR-Erfolg - Umsatzbeteiligung wird vorübergehend pauschal gezahlt

Die EVG gratuliert dem Gesamtbetriebsrat DB Fernverkehr zu diesem mit dem Arbeitgeber erzielten Erfolg: ALLE Kolleginnen und Kollegen in der Bordgastronomie bekommen in der Corona-Krise eine pauschale Umsatzbeteiligung ausbezahlt, unabhängig von der Zahl der gefahrenen Schichten. Das gilt rückwirkend ab März und bis auf weiteres.

Fahrplaneinschränkungen wegen der Corona-Krise treffen aktuell besonders die Beschäftigten der Bordgastronomie. Für sie sind Umsatzprovisionen ein wichtiger Bestandteil des Entgelts. Auch Trinkgelder fallen weg, wenn die Kolleginnen und Kollegen nicht eingesetzt werden.

In dieser schwierigen Lage hilft die Regelung des GBR schnell und unkompliziert. Individuelle Berechnungsgrundlage sind die letzten 12 Monate. Bei Beschäftigten, die noch nicht so lange an Bord sind, wird der Durchschnitt der bisherigen Beschäftigungsmonate zugrunde gelegt. Neue Kolleginnen und Kollegen, die seit Februar eingestellt wurden, erhalten einen Durchschnittswert der zugeordneten Tätigkeitsgruppe. Die erste Ausgleichszahlung erhalten die Beschäftigten mit Ihrer Entgeltabrechnung im April für den Monat März.

Unzählige engagierte Eisenbahnerinnen und Eisenbahner leisten Tag für Tag Großes, um den Betrieb am Laufen zu halten. Sie haben Anerkennung und Wertschätzung verdient. Dafür hat der GBR gesorgt.