EVG-Erfolg: Arbeitszeitregelung auch für selbstständige Lokführer!
Arbeitszeitvorschriften bei Eisenbahn-Verkehrsunternehmen (EVU) gelten künftig auch für selbstständige Lokführer. Das steht in der 11. Verordnung zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften. Sie ist jetzt auch vom Bundesrat verabschiedet worden.