Stellungnahme des Beamtenpolitischen Ausschusses (BpA) zur Zukunft der Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten (KVB)
Der BpA erkennt erneut eine angespannte Situation im Bereich der KVB.
Der BpA erkennt erneut eine angespannte Situation im Bereich der KVB.
Die Erstattungszeiten und generell die Zukunft der KVB: Diese beiden Themen standen im Mittelpunkt der KVB-Vertreterversammlung, die vom 27. bis zum 29. September in Hildesheim stattfand.
Auf der Grundlage der Eisenbahn-Laufbahnverordnung (ELV) erfolgt ein Bewerbungsaufruf zur Übernahme in die jeweils nächsthöhere Laufbahn beim DB Konzern nach § 20 ELV. Zulassungsmöglichkeiten gibt es in die Laufbahnen des mittleren und gehobenen Dienstes. Die Ausschreibung kann den Geschäftlichen Mitteilungen der DB AG, Ausgabe Nr. 48 vom 29.11.2017 entnommen werden.
Die EVG hat erneut erreicht, dass Tarifkräfte für die Teilnahme an einer Gesundheitswoche/ Präventionswoche (z.B. der Bahn-BKK, der KVB oder der Vital-Kliniken) eine bezahlte Freistellung von zwei Tagen erhalten können.
Die erforderlichen Prozesse zur Umsetzung hierzu erweisen sich schwieriger und umfangreicher als geplant. Es geht um Nachtdienststunden, die wegen Urlaub, Krankheit, Fortbildung ausfielen und bislang bei der Berechnung der Schichtzulage nicht berücksichtigt wurden.
Es geht um Nachtdienststunden, die wegen Urlaub, Krankheit, Fortbildung ausfielen und bislang bei der Berechnung der Schichtzulage (SZ 1 bis SZ 5) nicht berücksichtigt wurden.
Der Verhandlungsauftakt zur Einkommensrunde für die Beschäftigten in Bund und Kommunen wurde am 26. Februar in Potsdam ohne ein Arbeitgeberangebot beendet. Wir fordern eine Entgelterhöhung von 6,0 Prozent, mindestens aber 200 Euro.
Die EVG warnt eindringlich davor, das Bundeseisenbahn-vermögen (BEV) sowie die Sozial- und Selbsthilfeeinrichtungen anzutasten! Wir setzen uns mit allen Mitteln für den Erhalt des BEV ein!
Die EVG wird mit einem starken Programm in das Jahr 2019 gehen. Die erste EVG-Bundeskonferenz verabschiedete zum Ende des ersten Konferenztages das „Arbeitsprogramm 2019“.
Immer wieder stellen Beamtinnen und Beamte Fragen zur Mehrarbeit bzw. zu Überstunden. In welchem Umfang sind diese zulässig und inwieweit besteht hier ein Anspruch auf Ausgleich oder Abgeltung? Hier findet Ihr nähere Informationen dazu.