Mehrarbeit/Überstunden – Ausgleich und Abgeltung

Immer wieder stellen Beamtinnen und Beamte Fragen zur Mehrarbeit bzw. zu Überstunden. In welchem Umfang sind diese zulässig und inwieweit besteht hier ein Anspruch auf Ausgleich oder Abgeltung? Hier findet Ihr nähere Informationen dazu.

Generell empfehlen wir allen Beamtinnen und Beamten in unserem Organisationsgebiet: 

  • Den Ausgleich der Mehrarbeit bis zu 48 Wochenstunden innerhalb der Jahresfrist gem. § 88 BBG geltend zu machen. 
  • Den Ausgleich von unionsrechtswidriger „Zuviel- Arbeit“ über 48 Wochenstunden geltend zu machen, sobald diese erkennbar – etwa durch Dienstplan – entsteht.

Beigefügt findet Ihr einen Musterantrag.