Stellungnahme des Beamtenpolitischen Ausschusses (BpA) zur Zukunft der Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten (KVB)

Der BpA erkennt erneut eine angespannte Situation im Bereich der KVB.

  • Die Erstattungszeiten haben die satzungsmäßige Höchstdauer von 28 Kalendertagen überschritten.
  • Der genehmigte Personalbestand entwickelt sich in eine beängstigende Situation.
  • In den nächsten Jahren (bis 2025) entsteht ein zu erwartender Fehlbestand von mindestens 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Dies entspricht knapp 50 % des derzeitigen Personalbestandes.

Diese Feststellungen veranlassen den BpA als zuständigen Ausschuss der EVG, von den Entscheidern in den entsprechenden Ressorts zu fordern, für die ordnungsgemäße Aufgabenerledigung der KVB diese mit dem erforderlichen Personal auszustatten.

Es kann nicht angehen, dass diese Personallücke nur durch Fremdfirmen geschlossen werden soll. Hierzu ist vielmehr qualifiziertes eigenes Personal vorzusehen.

Der BpA fordert aus diesen vorgenannten Gründen, alle beteiligten Stellen auf, die Erfordernisse für einen verlässlichen Fortbestand der KVB zur Einhaltung angemessener Erstattungszeiten unter gesichertem Einsatz von eigenem, bestens qualifiziertem Personal, auf Dauer sicherzustellen.