Beamte im DB Konzern: Übernahme in die Laufbahnen des mittleren und gehobenen Dienstes
Auf der Grundlage der Eisenbahn-Laufbahnverordnung (ELV) erfolgt ein Bewerbungsaufruf zur Übernahme in die jeweils nächsthöhere Laufbahn beim DB Konzern nach § 20 ELV. Zulassungsmöglichkeiten gibt es in die Laufbahnen des mittleren und gehobenen Dienstes. Die Ausschreibung kann den Geschäftlichen Mitteilungen der DB AG, Ausgabe Nr. 48 vom 29.11.2017 entnommen werden.
Bewerben können sich geeignete zugewiesene sowie zum DB Konzern beurlaubte Beamte. Die Bewerbungsfrist bei der personalverantwortlichen Führungskraft der zuständigen Organisationseinheit (OE) läuft bis zum 31.12.2017.
Wesentliche Bewerbungsvoraussetzungen
Zu den Voraussetzungen für Beamte des mittleren Dienstes, die eine Übernahme in den gehobenen Dienst anstreben, zählen anerkannte Bildungsnachweise im Rahmen externer oder interner Bildungsmaßnahmen, wie Fachhochschulabschluss oder abgeschlossene Fachwirtausbildung (IHK) für eine Funktion, für die bei der Gesellschaft im Bereich des gehobenen Dienstes ein Bedarf besteht. Alternativ müssen Beamte auf Grund ihrer Lebens- und Berufserfahrung befähigt sein, die Aufgaben der angestrebten Laufbahn wahrzunehmen: das heißt, eine mindestens zweijährige Tätigkeit in Funktionen, die der angestrebten Laufbahn zuzuordnen sind (mindestens Tätigkeiten, die zu ihrer Ausführung eine abgeschlossene Ausbildung an einer Fachhochschule erfordern). Dabei sollen die Tätigkeiten ein breites Spektrum umfassen. Die Beamtinnen und Beamten dürfen am 1.12.2017 das 58. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die Bereitschaft zu funktionaler und regionaler Mobilität wird vorausgesetzt.
Weiteres Verfahren
Nach einem konzernweiten Auswahlverfahren durch die jeweilige Gesellschaft der DB AG entscheidet das Bundeseisenbahnvermögen (BEV) im Rahmen des Leistungsgrundsatzes (sogen. Bestauslese) über die Zulassung zur Vorstellung vor dem unabhängigen Feststellungsausschuss des BEV.
Die Laufbahnbefähigung muss vor dem Feststellungsausschuss nachgewiesen werden. Die Feststellung der Laufbahnbefähigung des gehobenen Dienstes nach § 20 ELV soll sicherstellen, dass diese neben besonderen Fachkenntnissen, die auch von Fachhochschulabsolventen gefordert werden oder durch langjährige Berufserfahrung erworben wurden, die Fähigkeit besitzen, diese in dem vorgesehenen Aufgabengebiet anzuwenden. Da die Beamten nach erfolgreicher Übernahme die volle Befähigung für die nächsthöhere Laufbahn erhalten, sind an Auswahl und Feststellung der Befähigung vergleichbare Anforderungen zu stellen, wie sie von Laufbahnbewerbern bzw. Aufstiegsbeamten verlangt werden.
Wesentliche Inhalte der Verfahrensregelungen zu § 20 ELV, zum Bewerbungs-, Auswahl- und Feststellungsverfahren sowie Bewerbungsvoraussetzungen, sind zusammen mit dem Bewerbungsaufruf in den Geschäftlichen Mitteilungen der DB AG Nr. 48 vom 29.11.2017 veröffentlicht. Weitere Informationen zum inhaltlichen Prozess und zum zeitlichen Ablauf des Verfahrens können dem Personalportal, Plattform Beamtenrecht unter dem Link „Aktuelles“ entnommen werden.