DB AG - TEG: Arbeitgeber schränkt Beschäftigungssicherung ein
Ein Schreiben mit diesem Inhalt erhalten derzeit Kolleginnen und Kollegen in Betrieben, in denen aufgrund der Mehrheitsverhältnisse nunmehr ausschließlich der Tarifvertrag der GDL gilt, dann, wenn sie aufgrund einer Erkrankung dauerhaft nicht mehr die Möglichkeit haben ihre Tätigkeit auszuführen. Die bessere „tarifvertragliche Beschäftigungssicherung“ der EVG kommt nicht mehr zur Anwendung.