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Mehrarbeit bei Teilzeitbeschäftigung: EVG setzt Überzeitzuschläge durch – gerechte Lösung für Vollzeitkräfte gefordert

Mehrarbeit bei Teilzeitbeschäftigung: EVG setzt Überzeitzuschläge durch – gerechte Lösung für Vollzeitkräfte gefordert

EVG-Erfolg für Beschäftigte in Teilzeit! Demnach erhalten diese Kolleginnen und Kollegen Überzeitzuschläge für Mehrarbeit, die sie oberhalb ihrer individuellen Jahresarbeitszeit geleistet haben. Die EVG hatte ihre Mitglieder zu Geltendmachungsschreiben für die Mehrarbeit aus dem Jahr 2018 (Zahltag Januar 2019) aufgerufen. Dies führte zum Erfolg.

Langzeitkonto: Urlaub nicht verfallen lassen!

Langzeitkonto: Urlaub nicht verfallen lassen!

Die Arbeitgeber fordern derzeit die Beschäftigten auf, den Rest-Urlaub noch in diesem Jahr zu nehmen. Hintergrund: Laut Bundesurlaubsgesetz und Rechtsprechung dazu ist das Kalenderjahr auch das Urlaubsjahr. Eine Übertragung des Resturlaubs in das folgende Jahr ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich.