173 Suchergebnisse zu #Tarifpolitik

Langzeitkonto: Urlaub nicht verfallen lassen!

Langzeitkonto: Urlaub nicht verfallen lassen!

Die Arbeitgeber fordern derzeit die Beschäftigten auf, den Rest-Urlaub noch in diesem Jahr zu nehmen. Hintergrund: Laut Bundesurlaubsgesetz und Rechtsprechung dazu ist das Kalenderjahr auch das Urlaubsjahr. Eine Übertragung des Resturlaubs in das folgende Jahr ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich.

Erstes Jobticket: Wieder ein Erfolg unseres „Bündnis für unsere Bahn“

Erstes Jobticket: Wieder ein Erfolg unseres „Bündnis für unsere Bahn“

Lange Zeit war die Deutsche Bahn nicht bereit, einen Arbeitgeberzuschuss zum Jobticket zu zahlen - bis wir das „Bündnis für unsere Bahn“ ins Leben gerufen haben. Da konnten wir die DB AG, im Rahmen unserer erfolgreichen Tarifverhandlungen, darauf verpflichten, einen Teil der Kosten für die Fahrkarte zum Arbeitsplatz und zurück zu übernehmen. Diesen Anspruch haben wir tarifvertraglich abgesichert.