Langzeitkonto: Urlaub nicht verfallen lassen!
Die Arbeitgeber fordern derzeit die Beschäftigten auf, den Rest-Urlaub noch in diesem Jahr zu nehmen. Hintergrund: Laut Bundesurlaubsgesetz und Rechtsprechung dazu ist das Kalenderjahr auch das Urlaubsjahr. Eine Übertragung des Resturlaubs in das folgende Jahr ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich.