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Mehrarbeit oberhalb der individuellen Jahresarbeitszeit (JAZ): Jetzt Klage erheben!
Das BAG hat mit Urteil vom 19.12.2018 (10 AZR 231/18) entschieden, dass Überzeitzuschläge für Teilzeitbeschäftigte nicht erst dann anfallen, wenn die Arbeitszeit eines Vollzeitarbeitnehmers überschritten wird.