DB AG Wegezeitentschädigung: App rechnet falsch! Dokumentiert Eure Zeiten!

Seit dem 1. Januar sind die neuen Regelungen zur Arbeitszeitberechnung und zu Wegezeiten in Kraft. Für jede volle Stunde betrieblich notwendiger Wegezeit, die bei Firmenreisen außerhalb der angerechneten Arbeitszeit liegt, werden 10 Euro Wegezeitentschädigung gezahlt. Angerechnet werden bis zu 8 volle Stunden reine Wegezeit pro Reisetag.

Die Wegezeitentschädigung wird über die Reisekosten-App erfasst und abgerechnet. In aller Regel auch richtig. Allerdings hat sich inzwischen ein Programmierungsfehler gezeigt! Liegen die Wegezeiten innerhalb der Arbeitszeit, rundet das System zweimal die Wegezeit auf volle Stunden. Beispiel: Bei 3 Stunden und 50 Minuten Reisezeit und 5 Stunden tatsächlicher Arbeitszeit müssten beide addiert und dann die vollen Stunden Reisezeit außerhalb der Arbeitszeit entschädigt werden - also eine Stunde gleich 10 Euro. Stattdessen rundet das System erst die Reisezeit ab, kommt zum Zwischenergebnis 8 Stunden und zieht dann die Arbeitszeit ab. Ergebnis: keine volle Stunde = keine Entschädigung.

Wichtig: Der Fehler ist bekannt und wird korrigiert. Trotzdem Zeiten dokumentieren! Der Arbeitgeber hat uns mitgeteilt, dass es bis zur Korrektur der App noch einige Zeit dauern wird. Für den Fall, dass der Arbeitgeber nicht von sich aus nachberechnet, sollte deshalb jeder seine Reisekosten in diesen Fällen dokumentieren.