Meldungen zu #Beamtenpolitik

KVB: Vertreterversammlung 2019

KVB: Vertreterversammlung 2019

Die Leiterin der BEV-Dienststelle Mitte, Beate Müller, eröffnete als Vorsitzende die Vertreterversammlung der KVB am 09. Oktober in Davensberg. Sie begrüßte die Präsidentin des BEV, Marie-Theres Nonn, die Abteilungsleiterin der BEV-Hauptverwaltung, Claudia Hamelbeck, die Referatsleiterin, Katharina Rinke, die beide in ihrem Aufgabenbereich auch für die KVB zuständig sind und den Hauptgeschäftsführer der KVB, Eckard Steffin.

Infoveranstaltung in Frankfurt für Beamt*innen im DB Konzern

Infoveranstaltung in Frankfurt für Beamt*innen im DB Konzern

Vor über 70 interessierten Teilnehmer*innen aus dem Zentralbereich Personenverkehr wurden Fragen vom stellvertretenden Vorsitzenden des Besonderen Hauptpersonalrates, Hermann-Josef Müller, beantwortet. Ihm zur Seite stand der bei der EVG zuständige Fachbereichsleiter für Beamtenangelegenheiten, Joachim Messer, der stellvertretende Vorsitzende des besonderen Personalrates Mitte, Michael Zapp, sowie das freigestellte Mitglied der Geschäftsführung des BesHPR, Michael-Welon Neuer, aus Bonn.

KVB: App „KVB Erstattung"

Mit der neuen App "KVB Erstattung" können Mitglieder der Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten (KVB) nun auch mobil Erstattungsanträge an die Krankenversorgung und Pflegeversicherung stellen. Es ist eine zusätzliche Möglichkeit, neben dem bisherigen schriftlichen Erstattungsantrag. Die KVB-App ist als iOS-Version im Apple Store erhältlich sowie als Android-Version im Google Playstore verfügbar.

Erhöhte Erstattungszeiten bei der KVB - wie können Verzögerungen bei der Antragsbearbeitung verhindert werden?

Erhöhte Erstattungszeiten bei der KVB - wie können Verzögerungen bei der Antragsbearbeitung verhindert werden?

Mit großer Sorge rügt die EVG die – wieder einmal – ansteigende Bearbeitungszeit der Erstattungsanträge in der Krankenversorgung. Auch der Unmut – vor allem in den Social-Media-Foren der EVG – wird immer lauter, wenn es um das Thema Erstattungszeiten geht. Wir wissen doch alle, dass die KVB mit einem geschlossenen Personalbestand den digitalen, rechtlichen und serviceorientierten Anforderungen nicht gerecht werden kann. Sorge bereitet uns die Handlungsfähigkeit einiger Abteilungen, da die Ausschreibungen der freien Dienstposten (insbesondere im gehobenen Dienst) kaum geeignete Bewerber brachten.

Steuerbefreiung für RegioTicket M 50 H/R für alle - BEV bereitet Umsetzung vor!

Der Gesetzgeber hatte zum 01.01.2019 neben der Steuerfreiheit für Job-Tickets auch eine Steuerfreiheit für private Fahrten im öffentlichen Personennahverkehr eingeführt. Begünstigt davon ist auch das RegioTicket M 50 H/R. Das bedeutet, dass man für die Nutzung dieses RegioTickets nicht mehr prüfen muss, ob die monatliche 44-Euro-Freigrenze für Sachbezüge (oder der Rabattfreibetrag des § 8 Abs. 3 EstG) eingehalten wird.