Beamtenbesoldung: Geplante Kürzungen sind vom Tisch!

Unser Druck hat sich ausgezahlt: Die geplanten Änderungen und Kürzungen beim Familienzuschlag für Beamtinnen und Beamte sind vom Tisch. Das teilten Vertreter des BMI beim Beteiligungsgespräch zum Besoldungsstrukturmodernisierungsgesetz mit. Eine positive Nachricht für viele unserer Mitglieder! EVG und DGB hatten massive Kritik an dem Gesetzentwurf geübt.

Denn die zunächst geplante Halbierung des sogenannten Verheiratetenzuschlags hätte insbesondere für lebensältere Beamt*innen und Pensionär*innen Nachteile gebracht. Das war für uns nicht akzeptabel.

„Das Besoldungsrecht des Bundes muss leistungsorientierter und motivierender werden, ohne Frage“, sagt EVG-Vorstandsmitglied Martin Burkert dazu. „Kürzungen sind dafür der definitiv falsche Weg. Vielmehr müssen zusätzliche Mittel bereitgestellt werden. Unter anderem setzen wir uns für eine Dynamisierung aller Erschwerniszulagen ein.“   

Das Bundesinnenministerium wird nun einen neuen Entwurf des Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetzes vorlegen; es ist dann bereits der vierte. Sämtliche ursprünglich geplanten Änderungen und Kürzungen beim Familienzuschlag wird das BMI herausnehmen.

Der Gesetzentwurf wird weitere positive Elemente enthalten: nämlich die Übertragung der rentenrechtlichen Regelung mit der Anerkennung von Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder auf Beamt*innen. Auch dies hatten EVG und DGB beharrlich gefordert. Mit der sogenannten Mütterrente II wurden die anrechenbaren Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder mit einem weiteren halben Jahr verbessert. Damit werden in der gesetzlichen Rentenversicherung nunmehr insgesamt 30 Monate berücksichtigt. Dies entspricht 2,5 Entgeltpunkten. Dieser Kindererziehungszuschlag soll nun auch auf Bundesbeamtinnen und -beamte übertragen werden.

Die EVG begrüßt das, so Vorstandsmitglied Martin Burkert. „Schon bei der Mütterrente I hatten wir uns für eine Übertragung der Verbesserung auf die Beamtenversorgung eingesetzt. Es geht um die Wertschätzung der Erziehungsleistung: Die kann und darf nicht vom Beschäftigtenstatus abhängen!“ Kritisch sehen wir allerdings den jetzt noch bestehenden langen Übergangszeitraum. Das Gesetz soll erst im Herbst 2020 in Kraft treten. Das ist zu lange! EVG und der DGB fordern eine zeitnahe Übertragung der verbesserten Kindererziehungszeiten auf die Beamtenversorgung.

Einzelheiten lest ihr in den Stellungnahmen von EVG und DGB unter „Wissenswertes für Beamte“ / Besoldungsstrukturmodernisierungsgesetz"