Verbesserungen beim Schichtzusatzurlaub! Weniger Nachtstunden - mehr Erholung!

Durch die sinngemäße Anwendung der tarifvertraglichen Bestimmungen zum Schichtzusatzurlaub gibt es für zugewiesene Beamte (w/m/d) in bestimmten Tätigkeitsgruppen der FGr-TV‘en 1 - 3, 5* und 6 Verbesserungen.

Bei mehr als 320 Nachtarbeitsstunden gibt es für je weitere 90 Stunden einen weiteren Tag Zusatzurlaub. Im Ergebnis erreicht man den 5.Tag Zusatzurlaub nun früher. Zusätzlich gibt es noch die „Alterstage“ ab 50 bzw. 60 Jahren. Zudem entfällt die bisherige Deckelung.

Weitere Informationen im Aushang