Bundeseisenbahnvermögen (BEV): Verhandlungen erfolgreich abgeschlossen
Nach schwierigen Verhandlungen konnten wir für unsere Mitglieder beim BEV folgende Ergebnisse durchsetzen:
Nach schwierigen Verhandlungen konnten wir für unsere Mitglieder beim BEV folgende Ergebnisse durchsetzen:
Die Dienst- und Versorgungsbezüge werden unter Berücksichtigung des Tarifabschlusses für die Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes des Bundes (TVöD) angehoben. Das bekräftigte der Staatssekretär im Bundesinnenministerium (BMI), Dr. Teichmann, im Beteiligungsgespräch zum vorliegenden Gesetzentwurf.
Das Streikverbot für Beamtinnen und Beamte ist verfassungskonform. Das hat das Bundesverfassungsgericht am Dienstag entschieden.
BEV lenkt gegenüber der EVG ein!
Die Bundesregierung sieht derzeit keine Notwendigkeit zur Auflösung des BEV. Eine Ausgliederung von Aufgaben des BEV zu anderen Stellen führe nicht zu einer wirtschaftlicheren Aufgabenerledigung, heißt es in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP.
Die Dienst- und Versorgungsbezüge sollen nach dem vorliegenden Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des Tarifabschlusses für die Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes des Bundes zum 1. März 2018 (rückwirkend), zum 1. April 2019 sowie zum 1. März 2020 linear angehoben werden.
Die EVG warnt eindringlich davor, das Bundeseisenbahn-vermögen (BEV) sowie die Sozial- und Selbsthilfeeinrichtungen anzutasten! Wir setzen uns mit allen Mitteln für den Erhalt des BEV ein!
Yvonne Peters, EVG-Kollegin und Mitarbeiterin in der Zentrale des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA), ist erneut zur Vorsitzenden der HJAV im Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur (BMVI) gewählt worden. Die EVG gratuliert!
Die gesundheitliche Belastung durch Nacht- und Schichtarbeit wird durch die Forschung immer wieder bestätigt. Generell ist festzustellen, Schichtdienst unterliegt in besonderem Maße physischen und psychischen Belastungen. Wer nachts arbeitet, hat nicht nur ein höheres Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen, sondern auch für Lungenkrebs.
Die Unterhändler haben sich auf einen neuen Tarifvertrag für die rund 2,3 Millionen Angestellten von Bund und Kommunen geeinigt.