Besoldung: Entwurf eines Besoldungsmodernisierungsgesetzes

Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) hat den Entwurf eines Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetzes (BesStMG) sowie einer Rechtsverordnung dazu vorgelegt.

Ziele des Gesetzentwurfs sollen unter anderem eine Steigerung der Attraktivität als Arbeitgeber im Bundesdienst sowie die Umgestaltung des Familienzuschlags sein.

Es ist vorgesehen, den bisherigen sogen. Personalgewinnungszuschlag in eine Personalgewinnungsprämie umzuwandeln. Die bislang monatliche Zahlweise soll in eine Einmalzahlung als Prämie gezahlt werden können. Außerdem soll die Prämie auch als Personalbindungsprämie eingesetzt werden können, um eine Abwanderung aus dem Bundesdienst zu verhindern. 

Der Familienzuschlag soll neu strukturiert werden. Geplant ist eine Erhöhung des Kinderzuschlags (neuer Familienzuschlag 2) für das erste und zweite Kind, aber auch eine schrittweise Halbierung des Zuschlags für verheiratete BeamtInnen und Beamte („Familienzuschlag 1“). Die EVG begrüßt eine Besserstellung von Beamtinnen und Beamten mit Kindern, lehnt jedoch Einschnitte beim bisherigen Familienzuschlag, insbesondere für kinderlose Beamtinnen und Beamte ausdrücklich ab.

Im Rahmen des angelaufenen Beteiligungsverfahrens hat die EVG auch eigene Vorschläge, insbesondere zur Besitzstandswahrung für vorhandene Beamte und Ruheständler, eingefordert. 

Das Ziel im Koalitionsvertrag, den öffentlichen Dienst modern und attraktiv zu gestalten, kann mit dem Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung leider nicht erreicht werden. Gemäß dem derzeitigen Entwurf ist vorgesehen, dass das Gesetz größtenteils im September 2020 in Kraft treten soll.

Weitere Einzelheiten können unsere EVG-Mitglieder den Stellungnahmen von EVG und DGB unter „Wissenswertes für Beamte“ / Besoldung entnehmen.