Bundeseisenbahnvermögen (BEV) - Einkommensrunde 2018 - 2. Stufe tritt am 1. April 2019 in Kraft

In der Einkommensrunde 2018 hat die EVG mit dem BEV ein Tarifabschluss erzielt, der eine Erhöhung des Entgeltes und der Vergütungen in drei Stufen vorsieht.

Ab April 2019 erhöhen sich deshalb die Entgelte für die Arbeiter nochmals um 3,09 Prozent.Für die Angestellten wurden im vergangenen Jahr die Vergütungstabellen analog den Entgelttabellen ebenfalls linear erhöht.

Für die Jahre 2019 und 2020 wurde vereinbart,dass die Vergütungstabellen, in Anlehnung an den sonstigen öffentlichen Dienst,überarbeitet werden und eine neue Struktur erhalten sollen.

Zum 1. April 2019 werden nun die Tarifverträge LTV BEV und AnTV BEV zu einem neuen Tarifvertrag BEV zusammengeführt. Im Rahmen der Zusammenführung wurden die Vergütungstabellen deshalb neu strukturiert und enthalten neun statt bisher 15 Entwicklungsstufen. Nicht mehr benötigte Vergütungsgruppen wurden gestrichen.Zum 1. April 2019 werden darüber hinaus die Grundvergütungen, Ortszuschläge sowie die allgemeine Zulage erhöht.

Durch die neue Vergütungsstruktur und im Rahmen der mit dem BEV vereinbarten Übergangsregelung konnte die EVG gewährleisten, dass alle Angestellten eine höhere Vergütung, die prozentual individuell unterschiedlich ausgeprägt ist, bekommen.

Die HV BEV hat zwischenzeitlich eine entsprechende Information an die Beschäftigten herausgegeben.