Verbesserung von Kindererziehungszeiten

Bundesbeamtinnen und -beamte, deren Kinder vor dem 1. Januar 1992 geboren sind, sollen ebenfalls Leistungsverbesserungen in ihrer Beamtenversorgung erhalten. Die langjährige Forderung von EVG und DGB nach einer Aufwertung der Kindererziehungszeiten wird von Bundesinnenminister Horst Seehofer nunmehr aufgegriffen.

Mit der sogenannten Mütterrente II wurden die anrechenbaren Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder mit einem weiteren halben Jahr verbessert. Damit werden in der gesetzlichen Rentenversicherung nunmehr insgesamt 30 Monate berücksichtigt. Dies entspricht 2,5 Entgeltpunkten.

Erziehungsleistung unabhängig vom Beschäftigtenstatus

EVG und DGB hatten sich bereits mit der Mütterrente I für eine Übertragung der Verbesserung auf die Beamtenversorgung eingesetzt und eine gleiche Wertschätzung der Erziehungsleistung, unabhängig vom Beschäftigtenstatus des Elternteils angemahnt.

Bundesinnenminister Horst Seehofer beabsichtigt nun, den Kindererziehungszuschlag, wie er für vor 1992 geborene Kinder im Sozialgesetzbuch Buch VI in der gesetzlichen Rentenversicherung geregelt ist, wirkungsgleich auf Bundesbeamtinnen und -beamte zu übertragen.

Die dafür notwendigen gesetzlichen Änderungen werden derzeit vorbereitet; ein diesbezüglicher Gesetzentwurf liegt bisher noch nicht vor.