Bundeseisenbahnvermögen: Tarifreform erfolgreich abgeschlossen

Mit der Umsetzung des zweiten Schrittes im April findet die Tarifreform beim Bundeseisenbahnvermögen (BEV) ihren Abschluss. Die EVG-Tarifkommission hat dem neuen Tarifvertrag (TV BEV) zugestimmt. Mit dem neuen Tarifvertrag wurde eine Reihe von Verbesserungen für die Beschäftigten erreicht.

Bereits 2012 hatte die EVG mit dem BEV eine Reform des Tarifwerks vereinbart. 

  • Im ersten Schritt wurden unter Berücksichtigung des Tarifrechts des Bundes die Ost- und Westtarifverträge des BEV zu einem Lohntarifvertrag (LTV BEV) und zu einem Angestelltentarifvertrag (AnTV) zusammengefasst. Sie traten am 1. Juli 2015 in Kraft (nach einer kompletten Überarbeitung, bei der auch Verbesserungen vereinbart wurden).
  • Der zweite Schritt wurde im Frühjahr 2017 in Angriff genommen: die gesamthafte Zusammenführung der beiden Tarifverträge in einem neuen Tarifvertrag BEV. Im März 2019 lag nun der endverhandelte TV-Entwurf vor und ist zum 1. April in Kraft getreten.

Er gliedert sich wie folgt:

Teil A – Regelungen für alle Beschäftigten
Teil B – Weitere Regelungen für ehemalige Arbeiter
Teil C – Weitere Regelungen ehemalige Angestellte
Teil D – Übergangs- und Schlussbestimmungen für alle Beschäftigten

Neue Vergütungstabellen für Angestellte


2018 wurde vereinbart, dass für die Jahre 2019 und 2020 die Vergütungstabellen, in Anlehnung an den sonstigen öffentlichen Dienst, überarbeitet und in eine neue Struktur überführt werden sollen. Die Vergütungstabellen bestehen nun aus neun statt bisher 15 Entwicklungsstufen. Nicht mehr benötigte Vergütungsgruppen wurden gestrichen. 

Darüber hinaus sind zum 1. April die Grundvergütungen, Ortszuschläge sowie die allgemeine Zulage erhöht worden. Die Überführung in die neuen Vergütungstabellen erfolgt an Hand einer besonders vereinbarten Überleitungsregelung. Alle Angestellten bekommen ab April 2019 eine höhere Vergütung, die prozentual individuell unterschiedlich ausgeprägt ist! Für die Arbeiter erhöht sich die Entgelttabelle ab April 2019 linear um 3,09 Prozent. 

Der erfolgreiche Abschluss der Tarifreform war nur möglich durch die Mitarbeit der EVG-Tarifkommissionsmitglieder, von uns unterstützenden Kolleg*innen in den Betrieben und insbesondere den vier ehrenamtlichen Kolleg*innen der Verhandlungsdelegation. Alle haben uns in den letzten Jahren bei diesem Projekt, bei den vielen Gesprächen, Verhandlungen und Klausuren begleitet, zugearbeitet und unterstützt. Dafür ein herzliches Dankeschön.