EVG - hier werden die besseren Tarifverträge gemacht: „sollmindernden Vortrag“ nicht abgeschafft
Das ist eine gute Nachricht: Den Überzeitzuschlag für die noch nicht abgebauten Überstunden aus dem laufenden Jahr 2020 gibt es weiterhin - weil die EVG den „sollmindernden Vortrag“ in ihren Tarifverträgen nicht abgeschafft hat. Ausgezahlt wird der Überzeitzuschlag im Januar 2021 auch an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im so genannten Überschneidungsbereich, die unter den Tarifvertrag der EVG fallen.