EVG fordert: Corona-Test ist Arbeitszeit

Die Bundesregierung hat die Arbeitgeber verpflichtet, für ihre Beschäftigten, die nicht im Home-Office arbeiten, kostenlose Corona-Tests anzubieten.

Diese Corona-Tests dienen unstreitig als Maßnahme des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Die Kolleg*innen können so vor Infektionen geschützt, Ansteckungen können reduziert und Betriebsschließungen verhindert werden. Dabei ist unerheblich, ob die Tests freiwillig oder verpflichtend sind.

Deshalb fordert die EVG den Arbeitgeber auf, die Testzeit als Arbeitszeit anzurechnen oder die Tests während der Arbeitszeit zu ermöglichen. 

Nur so geht es auch in der Pandemie fair nach vorne!