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EVG begrüßt Gesetzentwurf zur Einführung einer Grundrente

EVG begrüßt Gesetzentwurf zur Einführung einer Grundrente

„Die EVG begrüßt den am Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf zur Einführung einer Grundrente“. Das sagte der stellvertretende EVG-Vorsitzende, Martin Burkert. „Endlich wird die Lebensleistung von rund 1,3 Millionen Menschen gewürdigt, die lange gearbeitet, Kinder erzogen und Angehörige gepflegt haben, aber trotzdem nur niedrige Renten beziehen. Durch die Grundrente erhöhen sich deren Rentenansprüche. Auch die so genannten Bestandsrentnerinnen und Bestandsrentner profitieren von diesem Beschluss“, erklärte Martin Burkert.

Alterssicherung: Koalitionsvertrag mit Licht und Schatten

Alterssicherung: Koalitionsvertrag mit Licht und Schatten

SPD, Bündnis90/Die Grünen und FDP haben im Koalitionsvertrag eine ganze Palette von Vorhaben im Bereich Alterssicherung vereinbart. Die gesetzliche Rente soll stabilisiert und gestärkt werden - es sind aber auch kritische Eingriffe vorgesehen. Für die betriebliche Altersvorsorge verheißen die Ampel-Pläne nichts Gutes. Umso mehr kommt es auf die konkrete Ausgestaltung und intensive Begleitung der Gesetzesvorhaben durch die Gewerkschaften an.

Härtefallfonds Rentenüberleitung: Antragsfrist endet am 30.09.2023

Härtefallfonds Rentenüberleitung: Antragsfrist endet am 30.09.2023

Die Antragsstellung für den sog. Härtefallfonds ist noch bis zum 30.09.2023 möglich. Der vom Bund geschaffene Fonds soll Härten im Zusammenhang mit der Überleitung der DDR-Renten in das bundesdeutsche Rentensystem abfedern. Für die EVG ist das nur eine absolute Minimallösung. Wir fordern Betroffene dennoch auf, ihre Ansprüche zu prüfen und ggf. einen Antrag zu stellen.