Entschärfung der Doppelverbeitragung: Freibetrag für Betriebsrenten erreicht!

„Die Doppelverbeitragung von Betriebsrenten wird deutlich entschärft. Seniorinnen und Senioren werden damit aus ihrer Betriebsrente künftig mehr Geld im Portemonnaie haben“, begrüßt die Stellvertretende Vorsitzende der EVG, Regina Rusch-Ziemba, den aktuellen Beschluss des Koalitionsausschusses von CDU, CSU und SPD.

Seit dem Jahr 2004 müssen Betriebsrentner*innen den vollen Beitragssatz – also Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil – in der Kranken- und Pflegeversicherung abführen. Bislang bleiben durch eine Freigrenze lediglich monatliche Versorgungsbezüge bis zu 155,75 Euro beitragsfrei. Ab einem Cent mehr fallen bislang auf die gesamte Betriebsrente volle Beiträge an, was die Bezüge um fast ein Fünftel schmälert.

Diese Freigrenze will die Große Koalition nun bei den Krankenversicherungsbeiträgen in einen Freibetrag umwandeln, der dynamisch ansteigen soll. „Damit werden alle Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentner, die gesetzlich krankenversichert sind, spürbar entlastet“, so die EVG-Vizechefin. „Rund 60 Prozent von ihnen werden damit de facto maximal den halben Beitragssatz in der Krankenversicherung zahlen. Der langjährige Druck der EVG, die von Anfang an gegen die Doppelverbeitragung gekämpft hat, zahlt sich nun endlich aus.“

Dies werde auch die betriebliche Altersvorsorge attraktiver machen, ist Regina Rusch-Ziemba überzeugt. Ein Wermutstropfen bleibt die Finanzierung, die zulasten der Beitragszahler*innen geht. Die Kosten in Höhe von 1,2 Milliarden Euro jährlich will die Große Koalition aus Mitteln der Gesetzlichen Krankenversicherung finanzieren – statt wie von EVG und DGB gefordert aus Steuermitteln.