AK RÜG: „Bund und Länder müssen sich endlich auf die Finanzierung einer Entschädigungslösung einigen“

In der vergangenen Woche hat in Berlin die konstituierende Sitzung des neuen Arbeitskreises Rentenüberleitungsgesetz – kurz AK RÜG – stattgefunden. Im Mittelpunkt der Diskussion stand das Vorhaben der Bundesregierung, eine Fondslösung zur Entschädigung von Härtefällen bei der Rentenüberleitung einzurichten.

Die alte Bundesregierung hatte noch im Sommer des vergangenen Jahres eine Milliarde Euro im Entwurf des Bundeshaushaltes 2022 für einen Härtefallfonds vorgesehen - allerdings mit der Bedingung, dass sich Bund und Länder auf ein einheitliches Vorgehen einigen. Die EVG hatte mit weiteren Schwestergewerkschaften und dem DGB Gespräche auf allen Ebenen geführt und die Länder ebenfalls aufgefordert, sich finanziell zu beteiligen. Eine Einigung auf die gemeinsame Finanzierung der Fondslösung kam allerdings vor der Bundestagswahl im September 2021 nicht mehr zustande.

Auch aufgrund des politischen Drucks der EVG war es dann im November 2021 gelungen, dass die neue Ampel-Koalition sich im Koalitionsvertrag zur Umsetzung einer solchen Fondslösung bekennt. Da jedoch noch immer die finanzielle Beteiligung der Länder offen ist, hat die Bundesregierung im März im überarbeiteten Haushaltsentwurf für 2022 zunächst lediglich 500 Mio. Euro dafür eingestellt. Daraufhin hatte sich der stellvertretende EVG-Vorsitzende Martin Burkert erneut an alle Ministerpräsident:innen gewandt und eine finanzielle Beteiligung an einer Fondslösung eingefordert, die aus Sicht der EVG auch über eine Entschädigung für Betroffene in Grundsicherung hinausgehen muss.

Inzwischen gehen die Bund-Länder-Beratungen weiter. Der AK RÜG hat beschlossen, insbesondere auf die Länder weiter Druck auszuüben, um eine gemeinsame Finanzierung der Fondslösung zu erreichen. EVG-Vize Martin Burkert wird sich dazu noch einmal gesondert an die ostdeutschen Ministerpräsident:innen wenden, da es bei der geplanten Entschädigung für die bei der Rentenüberleitung benachteiligten Berufsgruppen – wie die ehemaligen Reichsbahner:innen – insbesondere auf die Kofinanzierung dieser Bundesländer ankommt. 

Zudem soll auch weiter von der EVG in der Fläche der Druck auf die politischen Akteur:innen hochgehalten und auf das berechtigte Anliegen der Reichsbahner:innen aufmerksam gemacht werden, u. a. in Gesprächen mit Abgeordneten. Zuletzt hatten Vertreter:innen des „Runden Tisches“, bei der die EVG aktiv vertreten ist, den neuen Ostbeauftragten Carsten Schneider (SPD) bei der Kundgebung am 1. Mai in Halle mit dem Thema konfrontiert und eine politische Lösung der Rentenungerechtigkeit eingefordert. 

Dass das Thema auch beim DGB präsent ist, zeigte sich auf deren 22. Ordentlichen Bundeskongress, der Mitte Mai stattfand. Dort wurde einstimmig ein Antrag beschlossen, der sich für die Schaffung eines Gerechtigkeitsfonds ausspricht. Im Antrag wird das geringe finanzielle Volumen des Härtefallfonds kritisiert und eine Lösung gefordert, von der auch Betroffene profitieren, deren Rente nicht in Grundsicherungshöhe liegt. Auch wenn angesichts der geschilderten politischen Rahmenbedingungen die Umsetzung eines Härtefallfonds noch nicht geklärt ist – mit Beschluss dieses Antrages wurde ein weiteres Werkzeug geschaffen, um auch von Seiten des DGB weiter Druck auf die Politik auszuüben.