EVG begrüßt Gesetzentwurf zur Einführung einer Grundrente
„Die EVG begrüßt den am Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf zur Einführung einer Grundrente“. Das sagte der stellvertretende EVG-Vorsitzende, Martin Burkert. „Endlich wird die Lebensleistung von rund 1,3 Millionen Menschen gewürdigt, die lange gearbeitet, Kinder erzogen und Angehörige gepflegt haben, aber trotzdem nur niedrige Renten beziehen. Durch die Grundrente erhöhen sich deren Rentenansprüche. Auch die so genannten Bestandsrentnerinnen und Bestandsrentner profitieren von diesem Beschluss“, erklärte Martin Burkert.
Eine Einkommensprüfung wird von der EVG, wie auch von den anderen DGB-Gewerkschaften weiterhin abgelehnt. „Das jetzt gewählte Modell erspart den Betroffenen aber den Weg zum Sozialamt und wird auch dazu führen, dass die verschämte Altersarmut abnimmt“, so EVG-Vize Martin Burkert. Ein Antrag auf die Grundrente muss nicht gestellt werden, der Rentenversicherungsträger prüft automatisch. „Das ist ein deutlicher Fortschritt gegenüber der von CDU/CSU ursprünglich geforderten vollen Bedürftigkeitsprüfung im Rahmen der Grundsicherung“, stellte Martin Burkert fest.
Im laufenden parlamentarischen Verfahren wird sich die EVG - gemeinsam mit dem DGB - für weitere Verbesserungen des Gesetzentwurfs einsetzen. „Nach unserer Auffassung sollten Zurechnungszeiten bei Erwerbsminderungsrenten, Zeiten der Arbeitslosigkeit sowie des Mutterschutzes auch zu den Grundrentenzeiten zählen“, betonte der stellvertretende EVG-Vorsitzende.
Die Grundrente soll zum 1. Januar 2021 in Kraft treten.