Alterssicherung: Koalitionsvertrag mit Licht und Schatten

SPD, Bündnis90/Die Grünen und FDP haben im Koalitionsvertrag eine ganze Palette von Vorhaben im Bereich Alterssicherung vereinbart. Die gesetzliche Rente soll stabilisiert und gestärkt werden - es sind aber auch kritische Eingriffe vorgesehen. Für die betriebliche Altersvorsorge verheißen die Ampel-Pläne nichts Gutes. Umso mehr kommt es auf die konkrete Ausgestaltung und intensive Begleitung der Gesetzesvorhaben durch die Gewerkschaften an.

„Die dauerhafte Sicherung des Rentenniveaus bei mindestens 48 Prozent, ein Ausschluss von Rentenkürzungen, keine weitere Anhebung der Regelaltersgrenze - das sind zentrale Maßnahmen für eine stabile gesetzliche Rente, wie wir sie als EVG gefordert haben“, erklärt der stellvertretende EVG-Vorsitzende Martin Burkert. „Zu begrüßen sind ebenfalls die angekündigten Verbesserungen von Renten für Erwerbsgeminderte im Bestand und bei der Grundrente sowie ein bedarfsgerechteres Reha-Budget. Auch die Maßnahmen zur systematischen Verhinderung einer doppelten Rentenbesteuerung bewerten wir positiv.“

Dagegen wird die Einsetzung des sogenannten Nachholfaktors bei der Rentenanpassung, der bereits ab dem Jahr 2022 wieder greifen soll, zulasten der Versicherten gehen, da künftige Rentenerhöhungen geschmälert werden und damit auch das Rentenniveau gedrückt wird. „Das lehnen wir ab“, so EVG-Vize Martin Burkert, der auch zum angekündigten Einstieg in eine teilweise Kapitaldeckung der gesetzlichen Rentenversicherung Stellung bezieht: „Der zusätzliche Kapitalstock von zehn Milliarden Euro aus dem Bundeshaushalt kann ein erster Schritt auf dem Weg sein, die finanzielle Rücklage zur Sicherung des Rentenniveaus im umlagefinanzierten System zu verbreitern. Es darf aber keinen schleichenden Einstieg in eine Aktienrente à la FDP zulasten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geben.“ 

Für die betriebliche Altersversorgung sehen die künftigen Koalitionäre vor, Anlagemöglichkeiten mit höheren Renditen zu erlauben. Was auf den ersten Blick gut klingt, sieht Burkert kritisch, denn: „Damit wird vor allem eine Absenkung der Beitragsgarantien verbunden sein. Das lehnen wir ebenso ab wie die flächendeckende Umsetzung einer reinen Beitragszusage. Betriebsrenten ohne Leistungsgarantien würde damit Tür und Tor geöffnet - das alleinige Risiko hätten dann die Beschäftigten zu tragen, ob am Ende eine vernünftige Betriebsrente rauskommt.“

Die Reform der privaten Altersvorsorge ist aus Sicht der EVG ein weiterer Knackpunkt. „Klar ist, dass eine private Pflichtvorsorge ebenfalls zulasten der Arbeitnehmenden ginge, die dann ohne Arbeitgeberbeteiligung für das Alter sparen sollen. Das würde sich zudem negativ auf die Verbreitung betrieblicher Altersvorsorge auswirken, für die sich die EVG seit Jahren erfolgreich stark macht“, so Martin Burkert abschließend. „Wir werden daher im Sinne unserer Kolleginnen und Kollegen zusammen mit den anderen DGB-Gewerkschaften ein scharfes Auge auf die konkrete Ausgestaltung der Gesetzesvorhaben haben.“