Härtefallfonds Rentenüberleitung: Antragsfrist endet am 30.09.2023

Die Antragsstellung für den sog. Härtefallfonds ist noch bis zum 30.09.2023 möglich. Der vom Bund geschaffene Fonds soll Härten im Zusammenhang mit der Überleitung der DDR-Renten in das bundesdeutsche Rentensystem abfedern. Für die EVG ist das nur eine absolute Minimallösung. Wir fordern Betroffene dennoch auf, ihre Ansprüche zu prüfen und ggf. einen Antrag zu stellen.

Aus dem Fonds können Betroffene eine einmalige Entschädigung in Höhe von 2.500 Euro bekommen. Die Summe verdoppelt sich für Kolleg:innen, die in Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen wohnen. Diese Bundesländer sind dem Härtefallfonds beigetreten. 

Allerdings grenzen die Kriterien für einen Anspruch auf Entschädigung - und dabei insbesondere die von der EVG kritisierte „Grundsicherungsnähe“ - den Kreis der Berechtigten sehr stark ein. Anspruchsberechtigt ist nur, wer:

  • mindestens 10 Jahre ununterbrochen bei der Deutschen Reichsbahn gearbeitet hat,
  • am 1. Januar 1992 das 40. Lebensjahr vollendet hatte und  
  • eine Rente auf dem Niveau der Grundsicherung bezieht (830 Euro Rentenzahlbetrag am Stichtag 1.1.2021).

Wichtig: Die Entschädigung wird nur auf Antrag gezahlt. Formulare und weitere Informationen gibt es aktuell bereits auf der Seite der DRV Knappschaft-Bahn-See. Auch kann man sich auf der gesonderten Internetseite des BMAS über die Stiftung informieren, auf der ebenfalls die Anträge sowie weitere Informationen abrufbar sind.

Wichtig: Die Antragsfrist endet am 30. September 2023!