EVG begrüßt Verbesserungen für Erwerbsminderungsrenten und kritisiert Wiedereinsetzung des Nachholfaktors

Mit dem vom Bundessozialministerium vorgelegten Referentenentwurf für ein „Gesetz zur Rentenanpassung 2022 und zur Verbesserung von Leistungen für den Erwerbsminderungsrentenbestand“ geht die Bundesregierung ein langjähriges Problem an - und schafft im gleichen Zug eine neue Rentenungerechtigkeit.

„Es ist gut, dass die neue Regierung die langjährige Forderung von EVG und DGB aufgreift und deutliche Verbesserungen für erwerbsgeminderte Rentenbezieherinnen und -bezieher auf den Weg bringt, die von den vorangegangenen Reformen nicht profitieren konnten“, erklärt der stellvertretende EVG-Vorsitzende Martin Burkert. Wer zwischen 2001 und 2018 krankheits- oder unfallbedingt vorzeitig in Rente gehen musste, war bislang schlechter gestellt als Erwerbsminderungsrentner*innen ab 2019. „Rund drei Millionen Rentnerinnen und Rentner werden damit pauschal höhere Renten von 4,5 bis 7,5 Prozent erhalten. Das ist ein wichtiger Schritt für mehr Rentengerechtigkeit.“

Mit dem gleichen Gesetzentwurf will die Regierung jedoch den sogenannten Nachholfaktor wiedereinsetzen. Dieser Ausgleichsfaktor soll durch die Rentengarantie unterlassene Kürzungen bei nachfolgenden Rentenanpassungen nachholen und damit künftige Rentenerhöhungen abschmelzen. Sozialminister Hubertus Heil hatte den Nachholfaktor mit der Einführung der Rentenniveau-Haltelinie von 48 Prozent seit 2018 ausgesetzt.

„Der Nachholfaktor benachteiligt jetzige und künftige Rentnerinnen und Rentner, da er die Rentenanpassungen dämpft. Das lehnen wir als EVG gemeinsam mit den anderen DGB-Gewerkschaften ab“, betonte EVG-Vize Martin Burkert. „Es mag in diesem Jahr aufgrund der - dank guter Tarifabschlüsse der Gewerkschaften - deutlichen Rentenerhöhungen von 5,35 Prozent im Westen und 6,12 Prozent im Osten weniger auffallen. Aber es wird sich in den kommenden Jahren zeigen, dass die Renten damit hinter den Löhnen hinterherhinken. Auch die Seniorinnen und Senioren haben in der aktuellen Krise mit steigenden Kosten zu kämpfen. Hier sollte die Koalition ein verantwortungsvolles Zeichen setzen und den Nachholfaktor weiter ausgesetzt lassen.“

Die EVG fordert zudem, dass die Bundesregierung das Rentenniveau dauerhaft bei mindestens 48 Prozent - wie im Koalitionsvertrag versprochen - gesetzlich absichert und wieder anhebt auf mindestens 50 Prozent. Außerdem lehnt die EVG eine Kürzung des Bundeszuschusses für die Rentenversicherung als kontraproduktiv ab.