Bündnis für unsere Bahn: Tarifverträge werden nicht angetastet
Die EVG hat das „Bündnis für die Bahn“ auf den Weg gebracht. Seine Umsetzung hängt davon ab, dass wir dafür die entsprechenden tariflichen Vereinbarungen mit der DB AG finden.
Die EVG hat das „Bündnis für die Bahn“ auf den Weg gebracht. Seine Umsetzung hängt davon ab, dass wir dafür die entsprechenden tariflichen Vereinbarungen mit der DB AG finden.
Auch für den Einmalbetrag von 700 Euro, der allen gezahlt wird, die sich für weitere 6 Tage Urlaub (also erstmalig 6 Tage Wahlurlaub oder neu 12 Tage Wahlurlaub) entschieden haben, ist eine Übertragung in das Langzeitkonto möglich.
Eigentlich ist die Vereinbarung, die wir getroffen haben, in jedem der acht Punkte leicht verständlich und schnell umsetzbar. Trotzdem gibt es immer wieder Versuche, einzelne Regelungen anders zu interpretieren, als sie gemeint waren.
Seit dem 1. Januar sind die neuen Regelungen zur Arbeitszeitberechnung und zu Wegezeiten in Kraft. Für jede volle Stunde betrieblich notwendiger Wegezeit, die bei Firmenreisen außerhalb der angerechneten Arbeitszeit liegt, werden 10 Euro Wegezeitentschädigung gezahlt. Angerechnet werden bis zu 8 volle Stunden reine Wegezeit pro Reisetag.
Das BAG hat mit Urteil vom 19.12.2018 (10 AZR 231/18) entschieden, dass Überzeitzuschläge für Teilzeitbeschäftigte nicht erst dann anfallen, wenn die Arbeitszeit eines Vollzeitarbeitnehmers überschritten wird.
Seit dem 1. Januar sind die neuen Regelungen zur Arbeitszeitberechnung und zu Wegezeiten in Kraft. Für jede volle Stunde betrieblich notwendiger Wegezeit, die bei Firmenreisen außerhalb der angerechneten Arbeitszeit liegt, werden 10 Euro Wegezeitentschädigung gezahlt. Angerechnet werden bis zu 8 volle Stunden reine Wegezeit pro Reisetag.
Seit Anfang des Jahres sind die neuen Regelungen zur Arbeitszeitberechnung und zu Wegezeiten in Kraft. Für jede volle Stunde betrieblich notwendiger Wegezeit, die bei Firmenreisen außerhalb der angerechneten Arbeitszeit liegt, werden 10 Euro Wegezeitentschädigung gezahlt. Angerechnet werden bis zu 8 volle Stunden reine Wegezeit pro Reisetag.
Seit Anfang des Jahres gibt es eine Neuregelung der Arbeitszeitkontenstruktur für die Beschäftigten im sogenannten „Überschneidungsbereich“. Also vor allem Triebfahrzeugführer*innen, Beschäftigte im Zugbegleitdienst, Bordservice und Bordgastronomie sowie Lokrangierführer*innen und Disponent*innen. Hier hat eine andere Organisation den „Sollmindernden Vortrag“ abgeschafft. Dies wird jetzt im Arbeitszeitjahr 2020 umgesetzt.
Künftig kannst Du Dich grundsätzlich jedes Jahr neu für eine der sechs Kombinationen aus dem EVG‐Wahlmodell entscheiden!
Kolleginnen und Kollegen mit Teilzeitarbeitsvertrag erhalten künftig Überzeitzuschläge für Mehrarbeit, die sie oberhalb ihrer individuellen Jahresarbeitszeit (JAZ) geleistet haben. Damit setzt der Arbeitgeber ein Urteil des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) um.