
AK RÜG tagte in Berlin – Länder müssen Beitrag zum Härtefallfonds leisten
Der Arbeitskreis Rentenüberleitungsgesetz (AK RÜG) der EVG hat am 7. Juli in Berlin getagt. Im Fokus standen die aktuellen Pläne der Regierungsparteien zur Umsetzung des im Koalitionsvertrag vereinbarten Fonds, durch den eine Lösung für Härtefälle der Rentenüberleitung erreicht werden soll.